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Fragen und Antworten
 
Was Sie schon immer über CaReS® wissen wollten.
Eine ausführliche und ständig aktualisierte FAQ-Liste finden Sie im Internet
unter www.ars-arthro.com.

F: Bei welcher Diagnose ist der Einsatz der CaReS®-Technologie sinnvoll?
A: Bisher angezeigte Indikationen für den Einsatz eines CaReS®-Transplantats sind fokal begrenzte Schäden (2,5 bis 13 cm², Grad III/IV nach Outerbridge) am Kondylus (Unterschenkelknochen am Knie), an der Tibia (Oberschenkelknochen am Knie), retropatellar sowie im Sprunggelenk.

F: Kann CaReS® in jeder Altersgruppe angewandt werden?
A: Wir empfehlen den Einsatz der CaReS®-Behandlung bei Patienten, deren Knochenwachstum abgeschlossen und die jünger als 50 Jahre alt sind.

F: Wann kann CaReS® nicht angewendet werden?
A: Zur Zeit kann CaReS® nicht eingesetzt werden bei Gelenksteife, Arthrofibrose, Band- und Miniskusverletzungen, Beinachsenfehlstellungen, Entzündungsprozessen, Infektionskrankheiten, Osteoarthrose, Stoffwechselerkrankungen und Adipositas.

F: Wie funktioniert das CaReS®-Verfahren?
A: Auf Basis körpereigener, so genannter autologer Knorpelzellen - die per Arthroskopie ambulant entnommen werden - und einer speziell entwickelten Trägermatrix aus menschenähnlichem Protein Kollagen Typ I entsteht ein gelartiges Transplantat. Dieses ist in Größe und Dicke variabel und sowohl in Höhe als auch im Durchmesser noch während des Eingriffs dem Defekt anpassbar. Das Transplantat wird in den Defekt eingeklebt – zwei Tage nach der OP ist das Gelenk wieder beweg- und nach etwa drei Monaten voll belastbar.

F: In wie weit unterscheidet sich CaReS® von anderen Knorpelersatz-Verfahren?
A: CaReS® steht für schonendere Eingriffe, kürzere Herstell- und OP-Zeiten, schnelle, vollständige und langfristige Wiederbelastung und damit für vergleichsweise geringe Folgekosten..

F: Wie lange wird CaReS® schon in der Praxis angewendet?
A: Klinisch angewendet wird die Implantationstechnik CaReS® seit November 2002 im Rahmen einer Anwendungsbeobachtung an der RWTH Aachen und seit Anfang 2003 in einer klinischen Studie an mehr als 30 namhaften deutschen und europäischen Kliniken. Bis August 2004 wurden bereits mehr als 200 Patienten erfolgreich mit CaReS® behandelt.

F: Genügt die einmalige Entnahme von Knorpelgewebe oder muss diese ggf. wiederholt werden?
A: Die einmalige Entnahme von Knorpelgewebe genügt. Zudem ist eine geringere Menge Knorpelzellen nötig als bei den bisher bekannten Verfahren.

F: Wie reagiert mein Körper auf das Implantat?
A: Da das Implantat aus körpereigenen Zellen besteht, kommt es zu keinerlei Abstoßungsreaktionen. Nebenwirkungen, die aus dem Transplantat selbst resultieren, sind nicht bekannt.

F: Wie lange dauert es, bis ich mein Knie nach der OP wieder voll belasten kann?
A: Die Rehabilitationszeit ist auf drei bis sechs Monate ausgerichtet und beginnt ab dem zweiten Tag nach dem Eingriff mit einer Bewegungstherapie. Teilbelastungen erfolgen nach einer Woche und nach zehn Wochen kann das Gelenk aus therapeutischer Sicht wieder belastet werden. Die volle und beschwerdefreie Belastung ist in der Regel nach spätestens sechs Monaten möglich.

F: Muss ich nach einem gelungenen Eingriff –auf längere Sicht gesehen – mein Knie weiterhin schonen?
A: Nicht hinsichtlich möglicher Schmerzen oder Beschwerden. Aus therapeutischer Sicht ist Ihr Knie nach zehn Wochen wieder belastbar. Allerdings ist das Ganze ein höchst individueller Prozess und hängt somit stark von der persönlichen Ausgangssituation ab. Im Interesse eines langfristigen Therapieerfolges empfehlen wir also zumindest, extreme und den Knorpelabbau fördernde Belastungen zu reduzieren.

F: Sind Langzeitwirkungen im Zusammenhang mit CaReS® bekannt?
A: Bisher sind keine negativen Langzeitwirkungen im Zusammenhang mit CaReS® bekannt.

F: Wer bietet die CaReS®-Behandlung an?
A: Eine umfangreiche Liste mit allen behandelnden Instituten erhalten Sie bei Ihrem behandelnden Arzt oder hier.

F: Was kostet die CaReS®-Behandlung?
A: Die Kosten für eine CaReS®-Behandlung liegen bei rund 10.000 Euro.

F: Übernimmt die Krankenkassen die Kosten?
A: Obwohl sie rechtlich zur vollen Kostenübernahme verpflichtet sind, zahlen viele Krankenkassen bis heute leider nur etwa 25 Prozent der bei einer CaReS®-Behandlung anfallenden Kosten. Zudem machen sie eine Kostenübernahme häufig einzelfallabhängig.

F: Wer hilft mir, wenn die Krankenkasse die Übernahme der Behandlungskosten ablehnt?
A: In diesem Fall wenden Sie sich bitte an uns. Wir werden alles versuchen, um Ihnen zu helfen und zusammen mit Ihrem behandelnden Arzt die zuständige Krankenkasse von der Notwendigkeit der Behandlung zu überzeugen.
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